- Viehhirt und Lehrer
- Nur
karger Lohn für die Vermittlung von Wissen
- Zu
jener Zeit, als der Vater Johann Peter Zengers in der Gemeinde als
Lehrmeister wirkte, gehörte Rumbach zum Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das
im Jahr 1669 Schulzwang und Schulordnung eingeführt hatte. Ob das Gesetz in
dem menschenleeren und verarmten Land zwei Jahrzehnte nach dem Dreißigjährigen
Krieg fasste, ist unbekannt.
- Im
Jahre 1706 verfügte die Schwedische Regierung erneut allgemeinen Schulzwang
vom 6. bis 12. Lebensjahr. Für die Landgemeinden waren nur Winterschulen
vorgesehen. Im Winter wurden die Kinder von Lehrern, die die Gemeinden
selbst engagieren mussten, unterrichtet. Im Frühjahr, wenn die Kinder
wieder in der Landwirtschaft benötigt wurden, zogen diese Lehrer weiter
oder blieben als Viehhirt am Ort. Bezeichnend ist, dass das Viehhüten weit
besser entlohnt wurde als das Vermitteln von Wissen.
- So lässt
sich auch erklären, dass Zenger nur kurze Gastspiele in der Gemeinde gab.
Auch sein Entschluss, in die Staaten auszuwandern, zeigt, dass sein Lohn
kaum ausgereicht haben mag, die Familie zu ernähren.
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